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Kosten

Abrechnung der Osteopathie und Myoreflextherapie

Die Osteopathie und Myoreflextherapie sind keine Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Seit 2012 bezuschussen einige gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte Anzahl von osteopathischen Behandlungen. Meist benötigt es dazu eine ärztliche Befürwortung oder Osteopathie- bzw. Myoreflextherapie-Empfehlung. Diese kann vom Arzt z.B. mittels Privatrezept ausgestellt werden.

Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen in aller Regel anfallende Kosten.

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn, inwieweit Ihre Krankenversicherung / Zusatzversicherung Kosten erstattet.

Mehr Informationen dazu finden Sie z.B. unter www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.

Die Behandlungskosten hängen vom Aufwand ab. Bei der Rechnungsstellung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

In Rechnung gestellte Behandlungen sind in vollem Umfang zu begleichen, unabhängig davon, ob diese ggf. durch Ihre Privat- oder Zusatzversicherung ganz, nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Die Bezahlung erfolgt für Selbstzahler in bar, direkt im Anschluss an die Behandlung und wird selbstverständlich entsprechend quittiert.